Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.